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PERFIDIA™ KiStAM

Um die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer gesetzeskonform abzuführen, können Sie mit PERFIDIA KiStAM über die Massendatenschnittstelle ELMA das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abfragen.

Nach § 51a Absätze 2c - e und Absatz 6 EStG müssen ab dem 01. Januar 2015 alle Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer einbehalten sowie abführen. Diese Verpflichtung gilt nur bei einer Kirchensteuerpflicht. Um herauszufinden, ob eine solche Pflicht beim betreffenden Personenkreis besteht, muss der Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtete in einem elektronischen Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal abfragen. Für diese Abfrage benötigt dieser die Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen. Falls dem Kapitalertragsteuerabzugsverpflichteten die Steueridentifikationsnummer nicht vorliegt, kann diese ebenfalls beim BZSt elektronisch abgefragt werden.

Mit PERFIDIA KiStAM können Sie sowohl das Kirchensteuerabzugsmerkmal als auch die Steueridentifikationsnummer ermitteln. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, über eine kombinierte Anfrage das Kirchensteuerabzugsmerkmal sowie die Steueridentifikationsnummer gleichzeitig abzufragen. Das BZSt liefert in diesem Fall beide Werte in einer Antwortdatei.



Zur Kommunikation mit dem BZSt nutzt PERFIDIA KiStAM die Massendatenschnittstelle ELMA. Zur Nutzung der Schnittstelle benötigen Sie ein gültiges BZStOnline-Zertifikat. Der Antrag auf Registrierung wird auf den Seiten des BZSt bereitgestellt. PERFIDIA KiStAM ist sowohl in der Standalone-Version als auch im Toolkit verfügbar.



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